Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen, von Kochevents sowie allen Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind.
    • Alle Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. des Veranstalters finden keine Anwendung. Sonstige anderslautende Vereinbarungen gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart werden.
  2. Auftragsannahme und Vertragsabschluss
    • Bis zur Vertragsunterzeichnung sind alle Angebote freibleibend. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
    • Vertragsabschlüsse kommen zustande, wenn diese schriftlich niedergelegt und der Vertrag von der Vertragspartei rechtswirksam unterschrieben wurde. Vertragsänderungen müssen ebenfalls schriftlich festgehalten und von Ziemann’s Kochschule bestätigt werden
  3. Leistungsumfang
    • Ziemann’s Kochschule stellt Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung von Veranstaltungen erforderlich sind, zur Verfügung. Der genaue Gegenstand und die damit verbundenen Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Es ist Ziemann’s Kochschule gestattet, Aufträge an Sub-Unternehmer zu übertragen.
    • Vertragsleistung ist der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag.
  4. Pflichten und Haftung
    • Ziemann’s Kochschule verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Ziemann’s Kochschule ist jedoch von ihrer Lieferungsverpflichtung befreit, sollte die Ziemann’s Kochschule an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert und diese Umstände trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können (z.B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung oder Unterlassung in der Lieferung wesentlicher Lebensmittel durch Dritte). Bei diesen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie bei dem Auftraggeber, der Ziemann’s Kochschule oder einem Lieferanten entstehen.
    • Tritt einer der oben genannten Umstände ein, so entfallen etwaige Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
    • Für alle durch den Auftraggeber verursachten Schäden vor-, während- und nach der Veranstaltung (Abbau) haftet allein der Auftraggeber.
  5. Zahlungsbedingungen
    • Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    • Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Dritten ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte und unbestrittene Forderungen handelt.
    • Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mindestumsatzes zzgl. 19 % MwSt. ist sofort nach Eingang der Anzahlungsrechnung fällig.
    • Wir möchten darauf hinweisen, dass die Veranstaltung nur durchgeführt werden kann, wenn der Vertrag unterschrieben ist und die Anzahlung 7 Tage vor Veranstaltungsdatum auf unserem Konto eingegangen ist. Sollte die Anzahlung nicht eingegangen sein, wird dies automatisch als Storno der Veranstaltung vom Auftraggeber angesehen. Es gelten hierbei die Stornobedingungen (siehe 7. Stornogebühren).
    • Die restliche Zahlung ist 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug fällig.
    • Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob Sie die Rechnung per Post oder per E-Mail (als PDF) erhalten möchten. Falls Sie keine Präferenz angeben, senden wir Ihnen automatisch eine Rechnung per E-Mail zu.
    • Sollten auf den Rechnungen bestimmte Referenzen, Bestellnummern oder bestimmte Formulierungen gewünscht sein, bitten wir Sie, uns dies mit Vertragsunterzeichnung schriftlich mitzuteilen.
    • Eine Änderung der Rechnungsanschrift wird nach Rechnungsstellung mit einer Aufwandspauschale von 25,-€ netto berechnet.
  6. Stornogebühren
    • Bei Terminänderung oder Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungstermin werden 50 % des Mindestumsatzes, zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, zzgl. der Stornokosten für über uns gebuchte Zusatzleistungen und –Ausstattungen.
    • Danach werden bei Terminänderungen oder Stornierungen 80% des Mindestumsatzes in Rechnung gestellt, zzgl. der Stornokosten für die über uns gebuchten Zusatzleistungen und –Ausstattungen.
    • Bei Terminänderung oder Stornierung bei weniger als 8 Tagen vor Veranstaltungstermin wird der komplette Mindestumsatz in Rechnung gestellt, zzgl. der Stornokosten für die über uns gebuchten Zusatzleistungen und –Ausstattungen.
    • Eine Anrechnung oder Verrechnung der Stornokosten für eine andere oder weitere Veranstaltung ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
  1. Sondervereinbarungen
    • Die genaue Teilnehmerzahl, die in Rechnung gestellt wird, wird der Kochschule 7 Tage vor Veranstaltungsdatum schriftlich mitgeteilt. Wir behalten uns vor, bei einer Änderung der Teilnehmerzahl von mehr als 20 % einen neuen Preis pro Person zu kalkulieren. Dies gilt ebenfalls für die Verlängerungspauschale.
  2. Zusätze
    • Mobiliar oder zusätzliche Ausstattung wie spezielle Dekoration, Blumen, Technik usw. können nur nach genauer Bestellung kalkuliert werden und muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungstermin schriftlich bei der Kochschule bestellt werden. Standard-Dekoration ist im Preis inkludiert (z.B. Blumen, Kerzen, Teelichter, etc.)
    • Die Räumlichkeiten können zu eventuellen Dekorationen, Anlieferungen oder Aufbau von Technik nur an den Veranstaltungstagen unter Absprache ab einer Stunde vor Veranstaltung genutzt werden. Der Abbau und Abtransport muss unmittelbar nach der Veranstaltung geschehen. Eine Lagerung vor oder nach der Veranstaltung ist aus Platzgründen leider nicht möglich.
    • Das Anbringen von Werbung (Logos, Plakate usw.) ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Das Anbringen von Aufklebern an Scheiben, Wänden usw. ist generell untersagt. Unser Werbematerialien, sowie die unserer Sponsoren verbleiben an Ort und Stelle und dürfen nicht abgebaut, umdekoriert oder verstellt werden.
    • Die Räumlichkeiten müssen nach der Veranstaltung wieder in den Ursprungszustand gebracht werden. Sollte Dekoration oder unsere Vitrinen usw. verstellt oder ausgeräumt werden, wird dies von unserer Dekorateurin wieder neu dekoriert. Die Kosten dafür werden Ihnen in Rechnung gestellen.
    • Wir behalten uns vor, für anfallende Tätigkeiten (z.B. das Tragen von Mobiliar bei Anlieferung bis Bordsteinkante) im Zuge der Anlieferung oder Abholung von gemietetem Zusatzequipment ein Handlingsfee zu berechnen.
    • Herr Ziemann versucht bei jeder Veranstaltung vor Ort zu sein, dies kann nicht garantiert werden. Falls es Herr Ziemann nicht möglich ist anwesend zu sein, wird ein adäquater Ersatz gestellt.
    • Aus hygienischen Gründen sind in der Kochschule keine Tiere erlaubt.
    • Aus haftungstechnischen Gründen ist Minderjährigen unter 16 Jahren die Teilnahme an einem Kochevent nicht gestattet. Minderjährige über 16 dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (ein Sorgeberechtigter reicht nicht aus) teilnehmen. In diesem Falle muss eine Kopie des Personalausweises vom Minderjährigen sowie vom Erziehungsberechtigten mitgebracht werden. Des Weiteren muss dies Im Vorfeld an Ziemann’s Kochschule kommuniziert werden.
  3. Schlussbestimmungen
    • Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung, bemühen sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarung durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
    • Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist München.